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   BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72   

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https://dejure.org/1973,5030
BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72 (https://dejure.org/1973,5030)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1973 - I ZR 22/72 (https://dejure.org/1973,5030)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1973 - I ZR 22/72 (https://dejure.org/1973,5030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Versendung und Einlagerung von Kühllagergeräten nach Belgien - Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils - Eintritt eines Schadens wegen Wertminderung infolge unsachgemäßer Lagerung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.02.1902 - VI 399/01

    Haftung für Tierschaden; Revisionsurteil

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72
    Der Senat hat erwogen, ein Grundurteil zu erlassen und die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. RGZ 50, 219, 224).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69

    Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 22/72
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. März 1971 - I ZR 87/69 - Bezug genommen.
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 94/72

    Klage auf Unterlassung eines Werbespruchs wegen unzulässiger vergleichender und

    Dem steht auch nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 1972 (I ZR 22/72 - Mehrwert II) den Begriff "Mehrwert" als eine sachliche Aussage über ein Mehr an (Waren-)Wert und als Alleinstellungsbehauptung beurteilt hat, denn die dortige Beklagte hatte den Begriff "Mehrwert" als kennzeichnenden Teil ihrer Firma benutzt und es kann regelmäßig davon ausgegangen werden, daß ein solcher Gebrauch auch bei einem allgemeineren Begriff jedenfalls bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck einer Tatsachenbehauptung hervorruft (vgl. auch das Urteil des Senats vom 13. November 1970 - WRP 1971, 125 - Discount-Geschäft).
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